BEITRAGSORDNUNG des Landesverbandes der Campingwirtschaft in Hessen e.V. (VCH)

Anlage zur Vereinssatung

Die Festlegung der Mitgliedsbeiträge gemäß § 7 der Satzung erfolgt nach der
Mitgliederversammlung wie folgt:

I. Ordentliche Mitglieder
(Eigentümer, Betreiber, Pächter von Campingplätzen)

Grundbeitrag  + Beitrag BVCD                      230,00 €/Jahr

+ 1,70 € pro genehmigter Stellplatz


II. Außerordentliche Mitglieder

(Fördernde Mitglieder)

Nach Vereinbarung mindestens jedoch 50,00 Euro 

Soweit sich aus der Anwendung dieser Beitragsordnung besondere Härten ergeben,
kann der Vorstand, unter Auslegung strenger Maßstäbe, auf Antrag eine Sonder-
regelung treffen.

Diese Beitragsordnung gilt lt. Beschluß der Mitgliederversammlung
ab dem 1.1.2019

Ernst-Rudolf Müller, 1. Vorsitzender